Haus C / Hobelwerkweg 41
Mix aus Micro-Co-Living und klassischen Wohnungungtypen
Haus C / Hobelwerkweg 41
Mix aus Micro-Co-Living und klassischen Wohnungungtypen
In den ersten beiden Geschossen liegen Gewerberäume, ein grosszügiger Waschsalon und Veloräume. Darüber folgen drei Etagen für Micro-Co-Living, das sind kleine Wohneinheiten für ein bis zwei Personen mit angeliederten Gemeinschaftsräumen. In den oberen Geschossen befinden sich klassische 3.5 bis 5.5-Zimmer-Wohnungen. Alle Wohnungen werden über einen grosszügigen Laubengang erschlossen.
Haus D / Hobelwerkweg 43
Clusterwohnungen und Wohnateliers
Haus D / Hobelwerkweg 43
Clusterwohnungen und Wohnateliers
Die 3.60 m hohen Wohnateliers im Erdgeschoss eignen sich für Kulturschaffende mit bescheidenem Budget. In diesen Räumen ist vieles möglich: Allein wohnen und arbeiten oder allein wohnen und mit anderen die Arbeitsräume teilen. In den drei Obergeschossen befinden sich sechs grosszügige Clusterwohnungen. Sie können bei Bedarf auch zusammengelegt werden.
Haus E / Hobelwerkweg 45
Klassischer Wohnungsmix und schöne Aussicht
Haus E / Hobelwerkweg 45
Klassischer Wohnungsmix und schöne Aussicht
Der 30 Meter hohe Wohnturm bietet 2.5 bis 6.5 Zimmer-Wohnungen mit grosszügigen Loggien und originellen Grundrissen. Weitere Zimmer sind zumietbar. Im Erdgeschoss befindet sich das Gästezimmer und eine Gästewohnung. Hier findet sich auch ein Allmendraum für Feste und die Mobilitätsstation (ausleihbare E-Bikes, Cargo-Bikes, Anhönger etc).
Wie werden die Wohnungen vergeben?
Jede Bewerbung wird im Vier-Augen-Prinzip nach folgenden Vergabekriterien geprüft:
- Demographische Zusammensetzung und soziale Durchmischung in Haus und Quartier. Angestrebt wird eine Durchmischung der Mietenden nach Lebensphasen (Kombination aus Haushaltstyp und Alter), Einkommen (unter Berücksichtigung des Vermögens), Berufs- und Bildungshintergrund, Nationalität
- Finanzielle Verhältnisse (Tragbarkeit der Miete)
- Belegungsvorschriften (Anzahl Personen)
- Bereitschaft, sich im Quartier und in der Genossenschaft zu engagieren, je nach persönlicher Möglichkeit
- Verankerung im Quartier
- Bisheriges genossenschaftliches oder auf das Hobelwerk bezogene Engagement
- Miete von Arbeitsraum
- Besitz von Autos (Autobesitz ist nicht erlaubt, Ausnahmen können aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen bewilligt werden; das Hobelwerk ist aus ökologischen Gründen autoarm)
- Haustierbesitz