Genossenschafter*in sein

Wer im Hobelwerk mietet, wird vorher Genossenschafter*in und beteiligt sich mit Anteilkapital. Damit werden Sie zur Mitbesitzer*in und Sie haben ein Stimmrecht an der GV. Das Beste daran: Ihr Wohnraum ist dauerhaft gesichert.

Rechte

Als Mitglied haben Sie demokratische Rechte: Sie können an der Generalversammlung den Vorstand und die verschiedenen Kommissionen wählen oder sich selbst zur Wahl stellen und gewählt werden. Auch über Anträge können Sie abstimmen oder selbst Anträge stellen. Unabhängig vom finanziellen Engagement hat jedes Mitglied eine Stimme. 

Pflichten

Sie haben auch Pflichten. Mit ihrem Eintritt in die Genossenschaft anerkennen Sie die Statuten. Damit bekennen Sie sich auch zu den Zielen der Genossenschaft, die im Leitbild festgehalten sind. Dazu gehört auch, sich an das Vermietungsreglement, das Mobilitätskonzept oder die Hausordnung zu halten.

Anteilkapital

Jede erwachsene Person erwirbt einen Anteilschein von mindestens 1'000 CHF und wird damit Mitglied in der Genossenschaft. Sie können auch Genossenschafter*in werden, wenn Sie nicht in einem mehr als wohnen-Projekt leben. Sind Sie Mieter*in beträgt das Anteilkapital 250 CHF pro m2 Wohn-, Gewerbe- oder Atelierfläche. Bei einer 4,5-Zimmerwohnung, die ca. 100 m2 gross ist, beträgt dieser Anteil 25'000 CHF. Davon wird der Anteil, den Sie bereits für die Mitgliedschaft bezahlt haben, abgezogen.

Sie können dieses Anteilkapital über die Pensionskasse beziehen oder den Betrag in Raten bezahlen. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Schwierigkeiten haben, das Anteilkapital zu finanzieren. Wir wissen, dass das ein grosser Betrag ist. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer für Sie passenden Lösung.