Belegungsvorschriften

Um sparsam mit den kostbaren Wohnflächen umzugehen, gibt es bei den Genossenschaften die sogenannten «Belegungsvorschriften». So auch beim Hobelwerk Areal.

Die Belegungsvorschriften legen fest, wie viele Menschen mindestens in einer Wohnung leben sollen. Diese  «Mindestbelegungszahl» spielt bei der Vergabe der Wohnungen eine wichtige Rolle. Und sie muss während der gesamten Mietdauer erfüllt sein. Sie berechnet sich nach Anzahl Zimmer, d.h. konkret:

• Die Anzahl Zimmer minus eins ergibt die Mindestanzahl von Bewohnenden
• Umgekehrt: Die Anzahl Personen eines Haushalts plus eins ergibt die Maximalgrösse der Wohnung

Beispiel 1
Zwei erwachsene Personen und ein Kind sind ein 3-Personen-Haushalt und haben maximal Anspruch auf eine 4.5-Zimmer-Wohnung.

Beispiel 2
Eine WG mit vier Erwachsenen und einem Kind ist ein 5-Personen-Haushalt. Sie haben haben maximal Anspruch auf eine 6.5-Zimmer-Wohnung.

Beispiel 3
Für die 8.5-Zimmer-Clusterwohnungen gilt eine Ausnahme: hier ist die Mindestbelegung 6 Personen. Wird noch ein zuschaltbares Zimmer dazu gemietet, dann steigt die Mindestbelegung automatisch um +1.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Vermietungsreglement.